Polizei sucht Halter eines beschädigten Fahrzeugs
Am 08.03.2022 beschädigte der Fahrer eines schwarzen Renault auf der August-Bier-Straße zwischen Aloys-Schulte-Straße und Burbacher Straße ein am Fahrbahnrand geparktes Auto, indem er im Vorbeifahren mit dem linken Seitenspiegel kollidierte. Anschließend entfernte er sich vom Unfallort, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Die Polizei sucht nun den noch unbekannten Halter des beschädigten Fahrzeugs - möglicherweise soll es sich dabei um einen VW Golf oder ein ähnliches Fahrzeug handeln.
Zur Unfallzeit gegen 15:00 Uhr hatte eine Zeugin den Zusammenstoß gesehen und sich das Kennzeichen und den Typ des flüchtigen Fahrzeugs gemerkt. Als sie kurz darauf zur Unfallstelle zurückkehrte, war das beschädigte Fahrzeug nicht mehr vor Ort. Später meldete sie ihre Beobachtung per Online-Anzeige der Polizei. Die Unfallfluchtermittler des Verkehrskommissariats 1 konnten den mutmaßlichen Unfallverursacher, einen 72-jährigen Mann, ermitteln.
Die Beamten fragen nun: Wessen Fahrzeug wurde am 08.03.2022 auf der August-Bier-Straße zwischen Aloys-Schulte-Straße und Burbacher am linken Außenspiegel beschädigt? Hinweise unter 0228 15-0 an die Ermittler des Verkehrskommissariats 1.
"Unfallflucht ist unfair!" findet die Bonner Polizei. Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und entfernen sich unerlaubt vom Unfallort. Die Geschädigten bleiben auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Es kann jeden treffen!
Anders als in vielen Köpfen verankert, ist das Entfernen vom Unfallort jedoch eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen diese Delikte konsequent. Eine Unfallflucht (§142 StGB) kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit empfindlichen Geldstrafen bestraft werden. Zusätzlich kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Ganz abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen.
Jeder vierte Verkehrsteilnehmer entfernt sich nach einem Unfall vom Unfallort
Im letzten Jahr (2021) ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei 4.157 Verkehrsunfallfluchten. Dies entspricht einem Anteil von 26,8 Prozent an der Anzahl aller polizeilich registrierten Verkehrsunfälle von 15.515. Bei jedem vierten von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall hat sich also die Verursacherin oder der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person oder der Art der Unfallbeteiligung zu machen. Pro Tag registriert die Bonner Polizei damit durchschnittlich 11 Verkehrsunfallfluchten in Bonn und den acht zum Polizeipräsidium Bonn gehörenden Rhein-Sieg-Kreis Kommunen. Bei rund 4,7 Prozent dieser Unfälle wurden Menschen verletzt.
"Jeder Hinweis, den wir zu einer Unfallflucht erhalten kann für die Ermittler sehr wichtig sein", sagt Polizeirat Michael Brockmann, Leiter der Direktion Verkehr der Bonner Polizei. "Wenn Bürgerinnen und Bürger eine Unfallflucht beobachten, bitten wir dies der Polizei über den Notruf 110 mitzuteilen." Hinweise auf den Fahrzeugtyp, die Marke, das Modell, die Farbe, das Kennzeichen bzw. auf Kennzeichenfragmente oder auch die Beschreibung eines flüchtigen Fahrzeugführers sind dabei wichtige Ermittlungsansätze. Hinweise können Zeugen auch per Mail unter unfallflucht-ist-unfair@polizei.nrw.de geben. Der beste Weg nach einer beobachteten Unfallflucht bleibt aber der telefonische Hinweis über den Polizeinotruf 110. "Wir wollen das Unrechtsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer schärfen und für das Thema sensibilisieren", so Brockmann weiter.
Übrigens: Nahezu jeder zweite Verursacher (Aufklärungsquote 47,1 %) einer Unfallflucht wurde im letzten Jahr von den Beamtinnen und Beamten der beiden Verkehrskommissariate der Bonner Polizei ermittelt. Also, Unfallflucht lohnt sich nicht! Helfen Sie mit und melden Sie sich als Zeuge!
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Polizei Bonn
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