220320 – 0301 Frankfurt-Bundesautobahn 661: Tätlicher Angriff auf 40-jährige Frau – Tatverdächtiger festgenommen
(ro) Am Samstagabend (19. März 2022) erhielt die Frankfurter Polizei Meldung über einen tätlichen Angriff auf der Bundesautobahn 661 (BAB 661) in Höhe des Preungesheimer Dreiecks. Ein 41-jähriger Mann konnte vor Ort durch die Polizei festgenommen werden. Er steht im Verdacht, mit seinem PKW ein zweites Auto auf der Fahrbahn zum Stehen gebracht und anschließend dessen Fahrerin, seine 40-jährige Ex-Frau, angegriffen zu haben. Die 40-Jährige wurde mit schweren Verletzungen in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Gegen 20:15 Uhr wurden dem Polizeinotruf zwei Fahrzeuge auf der BAB 661 in Fahrtrichtung Offenbach gemeldet, die nach einem mutmaßlichen Zusammenstoß in Höhe des Preungesheimer Dreiecks am rechten Fahrbahnrand stehen sollen. Ein Mann solle zudem gewalttätig auf eines der stehenden Autos und dessen Fahrerin einwirken.
Die umgehend alarmierten Polizeistreifen konnten den Angreifer noch am Ereignisort festnehmen. Nach aktuellen Erkenntnissen soll der 41-Jährige mit seinem Pkw zunächst das Anhalten des zweiten Autos erzwungen und sich vor dieses gesetzt haben. Anschließend soll er auf das Fahrzeug und auf dessen Fahrerin, bei der es sich um seine Ex-Frau handelt, gewalttätig eingewirkt haben. Die 40-Jährige erlitt hierbei mehrere Stichverletzungen und wurde zur medizinischen Versorgung umgehend in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen der Tat sowie zu deren genauem Hergang dauern gegenwärtig weiter an. Es wurden umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Diese hatten zur Folge, dass es zeitweise zu temporären Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB 661 kam.
Der Tatverdächtige wurde in die Haftzellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main verbracht, um ihn haftrichterlich vorzuführen.
Mögliche Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 069/755-53111 bei der Frankfurter Kriminalpolizei oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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