Neukirchen/ Weesby – Testfahrt ohne Autositz; Jugendlicher zu jung zum Rollerfahren; Zwangsentstempelung

Samstagnachmittag stellte eine Streife der Bundespolizei im Bereich Neukirchen (Kreis Nordfriesland) einen Mercedes Benz fest, an dem keine Autokennzeichen angebracht waren. Da der Verdacht bestand, dass das Fahrzeug nicht versichert war, folgten die Beamten dem Fahrer zum nahegelegenen Grundstück. Der Fahrer stieg bei Erkennen der Bundespolizisten aus und entgegnet: "Das ist ja ganz doof gelaufen". Die Beamten stellten fest, dass es sich um eine Testfahrt handelte und der Oldtimer nicht versichert war. Des Weiteren waren keine Sitze und keine Gurte vorhanden (siehe Bild). Den 63-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Kurze Zeit später traf die Streife auf einen Rollerfahrer ohne Helm in Neukirchen. Gefahrenabwehrend wurde der Motorroller gestoppt. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer erst 14 Jahre jung war und somit nicht berechtigt war, den Roller zu fahren. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Samstagnacht stoppten Bundespolizisten im Bereich Weesby einen Ford Transit mit zwei Insassen. Fahrer und Beifahrer wiesen sich mit bulgarischen Dokumenten aus. Bei der Abfrage der Fahrzeugdaten stellte die Beamten jedoch fest, dass der Ford zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war, da kein Versicherungsschutz bestand. Dem 33-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und die Kennzeichen entwertet. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Erst Freitagmorgen hatten Bundespolizisten im Bereich Weesby einen gesuchten Mann ohne Führerschein kontrolliert. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Pressesprecher Hanspeter Schwartz Telefon: 0461 / 31 32 - 1010 Mobil: 0160/89 46 178 Fax: 030/2045612243 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de