Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen
Einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis müssen sich nach Verkehrskontrollen nun zwei Männer stellen.
Am Dienstagmorgen kontrollierten Beamte der Polizei Gifhorn einen 23-Jährigen. Er war auf einem Leichtkraftrad mit 65 km/h auf der B188 unterwegs. Die dafür erforderliche Fahrerlaubnis konnte er jedoch nicht vorlegen. Einen 61-jährigen Autofahrer kontrollierten Beamte der Polizei Wittingen am frühen Nachmittag in Knesebeck. Er konnte keinen Führerschein vorzeigen, die Fahrerlaubnis war ihm bereits in der Vergangenheit entzogen worden.
Für beide Männer endete die Fahrt am jeweiligen Kontrollort.
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Christoph Nowak
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