Polizei stellt in den Niederlanden gestohlenes Fahrzeug sicher – Mettmann – 2203140
Einer aufmerksamen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes des Kreises Mettmann ist es zu verdanken, dass ein zuvor in den Niederlanden gestohlenes Fahrzeug am Mittwoch, 23. März 2022, nicht bei der hiesigen Zulassungsstelle an der Düsseldorfer Straße in Mettmann angemeldet werden konnte. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher und leitete ein Strafverfahren ein.
Das war geschehen:
Gegen 10:30 Uhr hatte ein Mitarbeiter eines Zulassungsdienstes die Absicht, einen Renault Megane bei der Zulassungsstelle des Kreises Mettmann anzumelden. Der Mitarbeiterin fielen bei der Kontrolle der vorgelegten Fahrzeugpapiere Fälschungsmerkmale auf und sie informierte folgerichtig die Polizei. Eine Abfrage der Fahrzeugidentifizierungsnummer ergab, dass der Renault bereits im Februar in den Niederlanden als gestohlen gemeldet worden war.
Die eingesetzten Polizeibeamten begaben sich zur Anschrift des Fahrzeugbesitzers. Der 26-jährige Velberter gab glaubhaft an, den Renault am Vortag in Neuss für 17.500 Euro von einem Privatverkäufer gutgläubig erworben und anschließend einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges beauftragt zu haben.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den 26-Jährigen wegen des Verdachts der Hehlerei ein und stellten das an der Wohnanschrift des Velberters abgestellte Fahrzeug zur Eigentumssicherung sicher.
Auch gegen den Verkäufer des Renault leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Wie das Fahrzeug aus den Niederlanden nach Deutschland überführt und die gefälschten Zulassungsbescheinigungen erlangt werden konnten, ist derzeit Gegenstand der aktuellen Ermittlungen.
Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen und vor den möglichen Gefahren eines Privatkaufes von Fahrzeugen warnen. Die Polizei rät:
Seien Sie kritisch bei vermeintlichen Schnäppchen, die weit unter dem handelsüblichen Wert des Fahrzeuges liegen. Sollte nur ein Fahrzeugschlüssel vorhanden sein, ist besondere Vorsicht geboten - unterschlagene Fahrzeuge zum Beispiel werden oftmals mit nur einem Schlüssel geführt und widerrechtlich zum Verkauf angeboten. Seien Sie besonders sensibel, wenn der Inserent des Fahrzeuges nicht der vor Ort erschienene Verkäufer ist und prüfen sie sorgsam die vorgelegten Identifikationsdokumente.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de