Wohnungsdurchsuchung nach Vorlage eines vermutlich gefälschten Impfausweises

Kriminalbeamte suchten in Pulheim die Wohnung eines 18-Jährigen auf und stellten Dokumente sicher. Am Mittwochnachmittag (23. März) durchsuchten Polizisten um 16 Uhr die Wohnung eines 18-Jährigen in Pulheim auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Köln. Dem 18-Jährigen wird zur Last gelegt, seinem Arbeitgeber im Dezember letzten Jahres einen vermutlich gefälschten Impfausweis vorgelegt zu haben. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten den beschriebenen Impfausweis sowie zwei Impfzertifikate mit QR-Code sicher. Der Zeuge meldete der Polizei Ende Januar 2022 seinen Verdacht, einer seiner Mitarbeiter (18) hätte ihm Anfang Dezember letzten Jahres einen vermutlich gefälschten Impfausweis vorgelegt. Überprüfungen ergaben, dass die angegebenen Chargennummern nicht dokumentiert waren und der Tatverdächtige weder im städtischen noch im Impfsystem der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erfasst war. Die Ermittler des Kriminalkommissariates 13 in Hürth regten bei der Staatsanwaltschaft Köln einen Durchsuchungsbeschluss an. Der 18-Jährige zeigte den Ermittlern neben den Dokumenten auch sein Mobiltelefon, auf dem in einer App bereits das vermutlich widerrechtlich erlangte, digitale Impfzertifikat gespeichert war. Der 18-Jährige muss sich in der Folge wegen des Verdachts der Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. (bm) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de