Ahaus – Auch E-Roller-Fahrende benötigen gegebenenfalls einen Führerschein
Die Worte von Polizisten nahm ein 19 Jahre alter Ahauser nicht so genau. Vor wenigen Tagen war der E-Scooter-Fahrer bereits schon einmal angehalten worden. Der Mann war ohne Haftpflichtversicherung für sein Elektrokleinstfahrzeug unterwegs und einen Führerschein hatte er zudem nicht. Dieser ist erforderlich, da das Gefährt bis zu 25 km/h schnell fahren kann.
Nun geriet der Ahauser am Donnerstagnachmittag erneut in den Fokus von Polizeibeamten. Die Leere an dem Platz für den Aufkleber des kleinen Kennzeichens hatte die Polizisten auf den E-Scooter-Fahrer aufmerksam werden lassen. Er müsse irgendwie zur Arbeit kommen, erklärte sich der 19-Jährige. Die Folge seiner erneuten Fahrt: eine weitere Strafanzeige. Zudem wurde der Roller aufgrund der Wiederholungsgefahr sichergestellt. Das offensichtlich fehlende Unrechtsbewusstsein des Mannes rechtfertigte die Maßnahme.
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