BPOL NRW: Vier Festnahmen am Flughafen Düsseldorf – Bundespolizei fahndet erfolgreich
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen unterschiedlicher Flüge am vergangenen Wochenende (25.-26.03.2022).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Samsun/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 49-Jährige im Dezember des vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Gera wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz per Haftbefehl gesucht wurde.
Der in Köln lebende Mann konnte seine Heimreise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 20 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Erzwingungshaft in Gesamthöhe von 2 Tagen abwenden konnte.
Wenige Stunden später wurde, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei, eine 37-jährige bulgarische Staatsangehörige kontrolliert. Bei dieser stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bereits im Oktober 2018 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die in Frankreich lebenden Frau erlassen hatte.
Die Geldstrafe in Höhe von 240 Euro konnte von der im Juni 2018 Verurteilten vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 16 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat die Reisende ihren Flug nach Istanbul an.
Am Freitagabend dann wurde ein syrischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad/Serbien bei den Beamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im November des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den 29-Jährigen erlassen hatte.
Doch auch der in Duisburg lebende Mann konnte seine Heimreise fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 30 Tagen abwenden konnte.
Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am frühen Samstagmorgen einen türkischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Antalya/Türkei befand. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 52-Jährige von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Im Dezember des letzten Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen versuchten Betruges gegen den in Dortmund lebenden Mann erlassen.
Der bereits im November 2017 verurteilte Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Gesamthöhe von 4.420 Euro vor Ort jedoch nicht begleichen, so dass dieser durch die Bundespolizei an die zuständige Justizbehörde überstellt wurde.
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