PD Goerlitz – Friedliche Versammlungen und Aufzüge in den Landkreisen Görlitz und Bautzen
Friedliche Versammlungen und Aufzüge in den Landkreisen Görlitz und Bautzen
Verantwortlich: Anja Leuschner (al)
Stand: 28.03.2022, 21:45 Uhr
Friedliche Versammlungen und Aufzüge in den Landkreisen Görlitz und Bautzen
Landkreise Görlitz und Bautzen
28. März 2022
Am Montagabend haben in den Landkreisen Görlitz und Bautzen erneut zahlreiche Menschen an mehreren Versammlungen und Aufzügen teilgenommen. Thematisch richteten sich die Zusammenkünfte überwiegend gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Teilweise blieb der Konflikt in Osteuropa nicht unerwähnt.
In der Summe zählte die Polizei bei den angezeigten und nicht angezeigten Versammlungen knapp 5.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Polizei war darauf vorbereitet, bei möglichen unfriedlichen Aktionen konsequent mit starken Kräften einzuschreiten, Straftaten zu verfolgen und die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten. Der Fokus lag dabei, wie auch in den Wochen zuvor, auf der Gewährleistung der Versammlungsfreiheit.
Dazu erhielten die Einsatzkräfte der Polizeidirektion Görlitz Unterstützung durch Beamte der sächsischen Bereitschaftspolizei.
Görlitz
In Görlitz versammelten sich etwa 720 Personen, um ihrem Unmut über die Corona-Schutzmaßnahmen gemeinsam Ausdruck zu verleihen.
Bautzen
In Bautzen nahmen insgesamt circa 1.250 Personen an den Versammlungen und einem Aufzug teil.
Weitere Versammlungen und Aufzüge im Direktionsbereich
Versammlungen und Aufzüge mit Teilnehmerzahlen zwischen 400 und 600 Personen fanden zudem in, Zittau, Bischofswerda und Löbau statt.
Weitere Versammlungen mit geringeren Teilnahmerzahlen stellten Einsatzkräfte der Polizei auch in Bernsdorf, Ebersbach/Sa., Kamenz, Radeberg, Großröhrsdorf, Herrnhut, Hoyerswerda, Königsbrück, Neugersdorf, Niesky, Ottendorf-Okrilla, Hoyerswerda, Rothenburg/O.L., Schirgiswalde-Kirschau, Weißwasser und Pulsnitz fest.
Im Ergebnis des Einsatztages stehen 16 angezeigte Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Hinzu kam eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Neugersdorf. Hier hatte ein 34-jähriger Deutscher außerhalb der Versammlung eine verbotene Fahne dabei. In Bautzen erstatteten Beamte eine Anzeige gegen eine 35-jährige Deutsche wegen des Paragraphen 140 StGB, der Billigung von Straftaten, da sie ein „Z“ auf ihre Weste geklebt hatte.
Hinweis: Durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird – soweit eine symbolische Billigung des Vorgehens der Russischen Föderation in der Ukraine durch eine Verwendung des Buchstabens „Z“ aufgrund der Gesamtumstände nicht erkennbar ausscheidet – der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 140 Nr. 2 StGB i.V.m. § 138 Abs. 1 Nr. 5 letzte Variante StGB, § 13 Abs. 1 VStGB bejaht.
Bei öffentlicher Verwendung des „Z“-Symbols im Kontext des Russland-Ukraine-Konflikts wird daher ein Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten eingeleitet. (al)