BPOL NRW: Lebensgefährliche Abkürzung – Bundespolizei warnt vor Gleisüberschreitungen

Erst gestern (28. März) stellten Bundespolizisten in Wetter, nahe der gesperrten Overwegbrücke wieder vermehrt gefährliche Gleisüberschreitungen fest. In den Mittagsstunden bestreiften Bundespolizisten die Bahnstrecke nahe des Ruhrtalradweges. Hier stellten die Beamten mehrere Personen fest, die unbedacht die Betriebsgleise überquerten. Vermutlich aufgrund der immer wieder temporär gesperrten Overwegbrücke, überschreiten auch Schüler nahegelegener Schulen die Gleise. Leider ist den Meisten nicht bewusst, wie leichtsinnig und lebensgefährlich eine solche Überquerung der Gleise ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät ist. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann dann von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Ebenfalls kann beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Verwarngeld von 25,- Euro, bis hin zu Bußgeldern von mehreren hundert Euro fällig werden. Hinweise zu den Gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Hendric Bagert Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.