(BC) Riedlingen – Betrunkener Radfahrer / Zu viel getrunken hatte ein Mann am Dienstag in Riedlingen.

Dass es gefährlich ist, sich berauscht an das Steuer seines Wagens zu setzen oder auf ein Zweirad, darauf weist die Polizei regelmäßig hin. Und sie kündigt ihre Kontrollen an. Dass sie diese auch durchführt, erfuhr am Dienstag um 22.45 Uhr ein 40-Jähriger. Bei einer Verkehrskontrolle in der Hindenburgstraße stellten die Beamten bei dem Fahrer fest, dass dieser nicht mehr fahrtauglich war. Mit seinem Damenrad fuhr der Mann in Schlangenlinien an die Kontrollstelle heran. Dabei überfuhr er mehrfach die Mittellinie der Fahrbahn. Die Polizisten stellten bei dem Radfahrer auch Alkoholgeruch fest und führten deshalb einen Alkoholtest durch. Der Mann hatte einen Wert deutlich über dem Erlaubten und kam in ein Krankenhaus. Dort nahm ihr ein Arzt Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wieviel Alkohol der Mann tatsächlich intus hatte. Der 40-Jährige erwartet jetzt eine Anzeige von der Polizei. Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät. ++++0594494 Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de