BPOL NRW: Ein Jahr und vier Monate in die Justizvollzugsanstalt anstatt in den Urlaub – Bundespolizei nimmt 52-jährigen Mann fest

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Mittwochnachmittag (30.03.2022) einen türkischen Staatsangehörigen, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei vorstellte. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 52-Jährige von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Diese hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den in den Niederlanden lebenden Mann erlassen. Bereits im September 2010 wurde dieser wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Da der Verurteilte während seiner Haftzeit aus Deutschland abgeschoben wurde, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 487 Tagen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Mann durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Am Morgen des gleichen Tages stellten die Bundespolizeibeamten einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Diyarbakir/Türkei befand. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den 23-Jährigen ausgestellt. Die 7-tägige Erzwingungshaft konnte der in Delmenhorst lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 175 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Diyarbakir an. Ein weiterer nach Diyarbakir Reisender wurde knapp eine Stunde später durch die Bundespolizei kontrolliert und festgenommen. Gegen den 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen lag ein kürzlich ausgestellter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Beleidigung vor. Doch auch der in Recklinghausen lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 760 Euro vor Ort bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise nach Diyarbakir fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.