E-Scooter nach Kontrolle sichergestellt

Am Sonntagabend, 04.03.2022 gegen 19:30 Uhr führten Polizeibeamte der Polizeiwache Siegburg eine Kontrolle am Europaplatz in Siegburg durch. Ein 37-jähriger Sankt Augustiner befuhr mit seinem Elektroroller die Fußgängerzone in Richtung Bahnhof. Bei der Kontrolle konnten technische Veränderungen an dem Fahrzeug festgestellt werden. Die Höchstgeschwindigkeit betrug laut Tacho 32 km/h und nicht wie erlaubt 20 km/h. Somit ist die Betriebserlaubnis erloschen. Außerdem ist nun ein Führerschein notwendig, um den Roller fahren zu dürfen. Diesen konnte der 37-Jährige jedoch nicht vorweisen. Der Elektroroller wurde zur weiteren technischen Überprüfung sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die wichtigsten Regeln zur Nutzung von E-Rollern: Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die E-Roller verboten. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektroroller liegt bei 14 Jahren. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss keinen E-Roller führen. Elektroroller dürfen nur mit einer Person gefahren werden. (Re.) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de