Mit Haftbefehl gesucht / 31-Jähriger bezahlte Geldstrafe
Die Bundespolizei hat Mittwochabend den Haftbefehl gegen einen 31-Jährigen vollstreckt. Weil der Mann eine offene Geldstrafe bezahlen konnte, ersparte er sich einen Gefängnisaufenhalt von rund zwei Monaten.
Der 31-jährige Deutsche war kurz nach 18 Uhr mit einem grenzüberschreitend verkehrenden Zug aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung wurde er im Bahnhof Weener von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert.
Ein Datenabgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann von der Justiz per Haftbefehl gesucht wurde. Er war 2018 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 20,- Euro verurteilt worden. Da der Mann die Geldstrafe nicht ausnahmslos beglichen hatte und sich auch nicht der Ladung zum Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl.
Um nicht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden, zahlte der 31-Jährige die noch ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.380 Euro bei der Bundespolizei. Dadurch ersparte er sich eine 69-tägige Restersatzfreiheitsstrafe und konnte seine Reise fortsetzen.
Außerdem interessierte sich eine weitere Staatsanwaltschaft für die ladungsfähige Anschrift des 31-Jährigen, sie hatte den Mann wegen Erschleichen von Leistungen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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