Autofahrer legte gefälschte Gurtbefreiung vor

Polizei Rhein-Erft-Kreis ermittelt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung Polizisten haben am Mittwochmittag (6. April) bei einer Verkehrskontrolle in Wesseling Fälschungsmerkmale auf einem vom Betroffenen (51) vorgelegten Dokument erkannt. Recherchen bei der ausstellenden Behörde ergaben, dass die auf dem ausgehändigten Papier dokumentierte Gurtbefreiung nie amtlich ausgestellt worden war. Der Autofahrer muss sich jetzt nicht nur wegen des nicht angelegten Sicherheitsgurtes, sondern zusätzlich auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten. Gegen 12.45 Uhr bemerkten Polizisten auf der Kölner Straße einen Autofahrer, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bei der Kontrolle des Mannes händigte er neben seinem Führerschein und dem Fahrzeugschein auch noch eine amtliche Gurtbefreiung aus. Die Beamten hatten sofort Zweifel an der Echtheit des Dokuments, da beispielsweise das Amtssiegel wie eine Kopie aussah. Die umgehend veranlasste Recherche bei der Ausstellungsbehörde brachte Klarheit. Die Polizisten beschlagnahmten das Dokument und leiteten die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen ein. (he) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de