Gurtbefreiung wohl doch offiziell erteilt

Aktuelle Ermittlungen des Verkehrskommissariats führen zu neuer Bewertung Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 1 vom 7. April 2022 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/5191202 Aktuelle Ermittlungen des Verkehrskommissariats der Polizei Rhein-Erft-Kreis haben am Donnerstagmittag (7. April) neue Details in dem Verfahren gegen den betroffenen Autofahrer (51) erbracht. Seit 13 Uhr liegen belastbare Hinweise vor, dass es sich - entgegen einer ersten Information - bei der den Polizisten vorgelegten Gurtbefreiung doch um ein echtes Dokument handelt. Diesen Ermittlungsstand wird die Polizei zeitnah der Staatsanwaltschaft mitteilen, die dann über eine Einstellung des Verfahrens entscheiden wird. Die Polizei wird dem 51-Jährigen das Dokument zeitnah wieder aushändigen und bedauert die für ihn entstandenen Umstände. (he) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de