BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle Zwei polnische Staatsangehörige konnten sich ihr Osterfest durch Zahlung der angesetzten Geldstrafen in Höhe von 3734,44 Euro hinter Gittern ersparen.
Ein 27jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde bereits am Gründonnerstag als Mitreisender in einem Berlineks, Fahrtrichtung Berlin-Stettin, am Amtsplatz SÜD Pomellen festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch STA Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung. Als Strafmaß wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1650,00 EUR + 187,23 EUR Kosten, ersatzweise ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verhängt. Nach Zahlung der Geldstrafe nebst Kosten durch Bekannte wurde die Person um 15:40 Uhr auf freien Fuß gesetzt.
Tags drauf wurde eine 37jährige polnische Kraftfahrerin eines Mercedes-Benz - mit geführten deutschen Kennzeichen - auf der BAB 11 in Fahrtrichtung Polen auf Höhe der Anschlussstelle Penkun festgestellt. Die Kontrolle wurde am Amtsplatz Süd durchgeführt. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme Haftbefehl / Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Trunkenheit im Verkehr. Demnach hatte die Polin eine Geldstrafe in Höhe von 1400,00 Euro + 497,21 Euro Kosten oder Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen zu verbüßen. Sie konnte die geforderte Geldstrafe ohne die festgelegten Kosten aufbringen. Nach der Zahlung der Geldstrafe wurde sie aus dem Gewahrsam entlassen und die Weiterreise gestattet.
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