BPOL NRW: Flughafen Münster/Osnabrück – Verhaftung durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet
Durch die sofortige Zahlung von 1396,50 Euro verhinderte ein
55-jähriger Mann am späten Mittwochabend (20.April) am Flughafen Münster/Osnabrück seine Verhaftung bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Antalya.
Das Amtsgericht Tecklenburg hatte den Mann im Dezember 2019 wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Da er nur einen sehr geringen Teil der Geldstrafe beglich, erließ die Staatsanwaltschaft Münster im März 2022 einen Haftbefehl gegen den lettischen Staatsangehörigen. Demnach hätte er eine 27-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen.
Hiermit konfrontiert, zahlte der Mann den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1350 Euro sowie Verfahrenskosten von 46,50 Euro unmittelbar bei der Bundespolizei ein. Im Anschluss konnte er seinen Flug nach Antalya antreten.
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