BPOLI MD: Pfändungsauftrag: Erheblicher Widerstand bei Kontrolle
Am Freitag, den 22.04.2022 wurde ein 25-Jährigergegen 11:00 Uhr im Warteraum des Magdeburger Hauptbahnhofes durch eine Streife der Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Mit dieser war der Mann ganz und gar nicht einverstanden und trat von Anfang an äußerst aggressiv gegenüber den Bundespolizisten auf. Nach der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien kam heraus, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften, hier Bremen und Magdeburg, den aktuellen Wohnsitz des Deutschen aufgrund laufender Ermittlungen ersuchten. Darüber hinaus bestand ein Vollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Bremen, wonach bei dem zu Kontrollierenden Wertgegenstände im Wert von über 2000 Euro zur Pfändung eingezogen werden sollten. Als ihm aufgrund dessen die Durchsuchung seiner Person und des mitgeführten Gepäckstücks und die Mitnahme zur Dienststelle eröffnet wurde, ergriff der Mann die Flucht. Diese konnte jedoch nach einigen Metern durch einen Polizeibeamten gestoppt werden. Der Flüchtende leistete durch Schlagen und Treten erheblichen Widerstand. Auch nach mehrmaligen Aufforderungen dies zu unterlassen, beruhigte sich die Person nicht und ihm mussten Handfesseln angelegt werden. Der Mann wurde zu den Diensträumen der Bundespolizei verbracht und den strafprozessualen Maßnahmenzugeführt. Bargeld oder geeignete Gegenstände für eine mögliche Pfändung konnten bei der Durchsuchung nicht festgestellt werden. Allerdings fanden die Einsatzkräfte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 10 Zentimetern und stellten dies sicher. Er muss sich nun wegen Widerstandesgegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Die ersuchenden Behörden wurden über den aktuellen Wohnsitz des Tatverdächtigen schriftlich informiert.
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