BPOL NRW: Graffitisprayer nach Schlägerei gestellt – Bundespolizei leitet Strafverfahren ein und stellt Spraydosen sicher

Am frühen Sonntagmorgen (24. April) wurde eine Streife der Bundespolizei Münster auf eine körperliche Auseinandersetzung in unmittelbarer Nähe zur Wache am Hauptbahnhof aufmerksam. Die Beamten konnten den Angreifer nach kurzem Fluchtversuch stellen und stellten fest, dass dieser einen Rucksack mit sich führte. Dieser Rucksack stellte sich bei Befragung der Kontrahenten auch als Grund für die Schlägerei heraus. Allerdings wichen die Aussagen voneinander ab. Der 26-jährige Angreifer gab an, dass ihm der Rucksack durch den anderen Mann an einer Bushaltestelle entwendet wurde. Er habe ihn daraufhin verfolgt, gestellt und aus Frust geschlagen. Im Rucksack würden sich Spraydosen für Graffitis befinden, da er zuvor an einem legalen Platz gesprüht hatte. Der 24-jährige Geschädigte gab jedoch an, den Rucksack im Abstellgleis des Münsteraner Hauptbahnhofs gefunden zu haben. Er hatte dort eine Abkürzung genommen und den Rucksack dort aufgefunden. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Züge nach Graffiti-Art in diesem Bereich besprüht. Daher wurde durch eine weitere Streife der Bereich abgesucht und an einem Zug der Eurobahn ein frisches Graffiti festgestellt. Die Spraydosen des 26-jährigen Deutschen stimmten mit den Farben des frischen Graffitis überein. Daher wurde dem gebürtig aus Friesoythe stammende Mann die Dosen abgenommen und sichergestellt. Weiterhin konnte bei dem Mann eine geringe Menge Marihuana festgestellt werden. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seinen Weg, allerdings ohne seine Dosen, antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Tobias Bußkamp Telefon: +49 (0) 251 97437 - 1013 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.