Verkehrsverstößen folgen Anzeigen
(mb) Bei Polizeikontrollen auf der B64 sind am Montagnachmittag einige Verstöße aufgefallen und angezeigt worden.
Ein junger BMW-Fahrer fiel auf der Münsterstraße in Höhe Merschweg auf. Während Polizeibeamte mit einem zivilen Einsatzfahrzeug aufgrund der roten Ampel am Ende einer längeren Fahrzeugschlange warteten, überholte der 21-Jährige die wartenden Fahrzeuge plötzlich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über den Linksabbiegerfahrstreifen, dessen Lichtsignal ebenfalls Rot zeigte. Der BMW scherte vor der Fahrzeugschlange wieder ein und setzte seine Fahrt geradeaus in Richtung Delbrück fort. Die Polizisten stoppten den 21-Jährigen. Ein Bußgeldverfahren wegen unzulässigen Überholens und Verstoßes gegen die Wartepflicht wurde eingeleitet.
Im Zuge einer Geschwindigkeitsüberwachung bei Paderborn-Sande wurde ein 42-jähriger Detmolder mit einem mit Sand beladenen Klein-Lkw kontrolliert. Der Fahrzeugführer war zwar nicht zu schnell, eine Wägung seines Lasters ergab allerdings, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen um 42 Prozent überladen war. Damit durfte der Mann nicht weiterfahren. Ein Bußgeld in dreistelliger Höhe sowie ein Eintrag in Flensburg sind fällig.
Dann fiel auf der Bundesstraße ein 38-jähriger Autofahrer aus dem Kreis Gütersloh auf, der auf einem Anhänger überlange Terrassendielen, die nach hinten hinausragten, transportierte. Die Ladung war nicht ausreichend gesichert. Unter Anleitung der Polizisten arretierte der Mann das Holzpaket, sodass die Ladungssicherheit nicht mehr zu beanstanden war. Aber die Mängel am Zugfahrzeug waren nicht sofort zu beseitigen und führten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Am Auto waren unzulässigen Spurverbreiterungen montiert und deswegen wird ein Bußgeld fällig. Das Fahrzeug muss im vorschriftsmäßigen Zustand wieder vorgeführt werden
Wieder zurück in der Innenstadt stoppten Polizisten gegen 21:30 Uhr einen Paderborner (30), der mit einem unbeleuchteten E-Scooter unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sein Kraftfahrzeug nicht versichert war und der Fahrer unter Drogeneinwirkung stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
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