BPOLI MD: Graffiti: Teenager beim Sprühen erwischt, 15-Jähriger hat Drogen dabei
Am 27.04.2022 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Halle gegen 09:45 Uhr, dass sich zwei männliche Personen an der Bahnstrecke Halle - Halberstadt, in der Ortslage Wallwitz aufhalten und auch das Gleis betreten. Als die sofort eingesetzten Beamten vor Ort eintrafen, stellten diese einen 14- und einen 15-Jährigen fest, die Teile der Brücke, Abdeckplatten eines Kabelkanals sowie Teile des Brückengeländers mit unleserlichen Schriftzügen, in weißer Farbe besprühten. Die deutschen Jugendlichen konnten sich vor Ort nicht ausweisen. Daraufhin wurden die mitgeführten Sachen zum Auffinden von Ausweisdokumenten der Beiden durchsucht. Dabei wurden in dem Rucksack des 14-Jährigen sechs Spraydosen aufgefunden und im Anschluss sichergestellt. Bei dem 15-Jährigen wurden zwei szenetypische Cliptütchen mit Betäubungsmitteln, vermutlich Marihuana sowie ein Grinder mit Restanhaftungen festgestellt und beschlagnahmt. Die beiden Jungen wurden mit zur Dienststelle und bis zum Eintreffen der informierten Eltern in
polizeiliches Gewahrsam genommen. Nach einer eindringlichen Belehrung über die Gefahr, in welche sie sich mit ihrem Aufenthalt im Gleis begeben hatten und den Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen
wurden die Teenager in die Obhut der Erziehungsberechtigten übergeben. Sie erwarten Anzeigen wegen der begangenen Sachbeschädigung sowie des unerlaubten Aufenthalts in den Gleisen. Zudem wird sich der 15-Jährige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Zuständigkeitshalber wurde dieser Sachverhalt an die Landespolizei übergeben. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Kinder und Jugendlichen begeben sich mit ihrem Handeln unbewusst in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann
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