Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten

Eine Gummersbacherin hatte in der vergangenen Woche ein Auto auf einem Online-Verkaufsportal angeboten. Es meldete sich ein Interessent und schnell einigten sich beide auf einen Verkaufspreis und eine Anzahlung. Der Wagen sollte wenige Tage später abgeholt und dann komplett bezahlt werden. Vor der Überweisung der Anzahlung schickte der Interessent eine Kopie seines Personalausweises. Daraufhin schickte auch die Gummersbacherin eine Kopie ihres Ausweises, ihre E-Mailadresse sowie die IBAN-Nummer, auf die die Anzahlung erfolgen sollte. Kurze Zeit später erhielt sie Kenntnis darüber, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden. Ihr Mobilfunkanbieter informierte sie, über die eingegangene Absichtserklärung, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dann erhielt sie Kenntnis darüber, dass auch ihr Paypal-Konto betroffen ist und sie keinen Zugang mehr zu ihrem Konto hatte. Eine Kontaktaufnahme mit dem Kaufinteressenten verlief ergebnislos und auch auf eine Anzahlung wartete sie vergeblich. Sie hat den Kaufvertrag mittlerweile für nichtig erklärt. Neben einer Menge Ärger bzgl. ihrer missbräuchlich genutzten Daten, muss sie sich nun nach einem neuen Käufer für ihren Wagen umsehen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis Monika Treutler Telefon: 02261 8199 652 E-Mail: monika.treutler@polizei.nrw.de