Hinweise zum Maifeiertag – Alkohol- und Jugendschutzkontrollen

Kreis Gütersloh (FK) - Nach zwei Jahren Pandemie freuen sich viele Menschen im Kreis Gütersloh auf einen geselligen Ausflug am Maifeiertag. Fast schon traditionell kommt es dabei in Gütersloh an den Dalkeauen zu größeren Ansammlungen Jugendlicher. Immer wieder kam es dabei nicht nur zu erheblichen Verschmutzungen der Grünflächen, sondern auch, meist in Folge des Alkoholgenuss, zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen etc.. Aus diesen Gründen wird die Polizei an diesem Tag gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Gütersloh besonders wachsam sein. Nicht nur an den Dalkeauen. Es werden nicht nur Delikte geahndet, sondern auch gezielte Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, man könne nach einer Feier alkoholisiert mit dem Fahrrad oder dem E-Bike nach Hause fahren. Auch ein Radfahrer gilt ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und gefährdet mit seiner Teilnahme am Straßenverkehr sich und andere. In diesen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Unterhalb der Grenze von 1,6 Promille kann er bestraft werden, wenn er in einen Unfall verwickelt ist oder Ausfallerscheinungen auftreten. Vorsicht! Auch in diesen Fällen droht ein Führerscheinentzug. Gemäß dem Jugendschutzgesetzt gilt, dass Branntwein und branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: