Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Am 30.04.2022 gegen 01.00 Uhr fuhr vor einem Streifenwagen im Stadtgebiet von Ribnitz-Damgarten ein Kleinkraftrad (Moped) ohne Licht. Die Beamten entschlossen sich deshalb, das Fahrzeug anzuhalten und den Fahrzeugführer auf die Beleuchtungspflicht hinzuweisen. Dabei wurde festgestellt, dass der 16jährige deutsche Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem war das angebrachte Versicherungskennzeichen nur für das Jahr 2021 und damit bis maximal Ende März dieses Jahres gültig.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung.
Verena Splettstößer
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