Erpressung zum Nachteil der Commerzbank AG – BAO Klammer bestätigt den Eingang weiterer präparierter Postsendungen
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Wie mit Meldungen 454 (06.04.2022) und 476 (14.04.2022) berichtet, ermittelt die beim Polizeipräsidium Mittelfranken eingerichtete BAO Klammer in einem Erpressungsfall zum Nachteil der Commerzbank AG. Zwischenzeitlich gingen bei Tochtergesellschaften der Commerzbank zwei weitere präparierte Postsendungen ein. Menschen kamen in diesem Zusammenhang nicht zu Schaden. Gleichzeitig hält die mittelfränkische Polizei an ihrer Warnung vor Postsendungen mit potentiell gefährlichem Inhalt fest.
Am 24.03.2022 kam es in einer Nürnberger Filiale der Commerzbank AG zu einer Stichflamme, als eine Mitarbeiterin der dortigen Poststelle eine Briefsendung öffnete. In diesem Zusammenhang droht ein bislang unbekannter Täter mit dem Versand von weiteren präparierten Postsendungen, falls seiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird.
Nachdem am 21.04.2022 Mitarbeiter einer Filiale eines Vermögensverwalters in Wiesbaden im Posteingang eine verdächtige Briefsendung festgestellt hatten, bestätigte sich bei der Überprüfung durch die Polizei, dass es sich um einen gleichermaßen präparierten Umschlag handelte.
Bereits einen Tage später am 22.04.2022 ging bei einem Immobilienbewerter in Stuttgart ein weiterer derart präparierter Umschlag ein. Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) unterzog beide Beweismittel einer kriminaltechnischen Untersuchung. Der Aufbau der verdächtigen Sendungen und die gesicherten Spuren lassen im derzeitigen Ermittlungsstadium darauf schließen, dass zwischen den drei Briefsendungen ein Tatzusammenhang besteht. Die gesicherten Spuren werden derzeit mit bundesweiten und europäischen Datenbanken abgeglichen.
Der Versand weiterer Postsendungen mit gefährlichem Inhalt hat gezeigt, dass es sich bei dem Erpresser um einen potentiell gefährlichen Täter handelt. Das Polizeipräsidium Mittelfranken warnt deshalb erneut davor, dass der Täter präparierte Postsendungen in den Umlauf bringen könnte. Derzeit gelten im Umgang mit Postsendungen folgende Verhaltenshinweise:
Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Sie unerwartet Postsendungen erhalten.
Überprüfen Sie die Postsendung hinsichtlich Auffälligkeiten in ihrer Beschaffenheit, insbesondere Unebenheiten oder fühlbare, harte Gegenstände im Inneren des Umschlags.
Nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit dem Absender auf.
Behandeln Sie verdächtige Sendungen äußerst vorsichtig und unternehmen Sie keinesfalls Versuche, diese zu öffnen!
Verständigen Sie umgehend die Polizei. Nutzen Sie hierzu gegebenenfalls den Polizeinotruf 110.
Weitere Verhaltensregeln können Sie den Hinweisen des Polizeipräsidiums Mittelfranken entnehmen.
Erstellt durch: Robert Sandmann / bl
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