Alkohol- und Drogenkontrollen in allen drei Landkreisen
Osthessen. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen. Aus diesem Grund wird die Polizei Osthessen am kommenden Donnerstag (05.05.) zum länderübergreifenden Verkehrssicherheitstag "sicher.mobil.leben - Fahrtüchtigkeit im Blick" ein besonderes Augenmerk auf die Fahrttüchtigkeit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern werfen.
Im Jahr 2021 kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Osthessen zu 194 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Die Zahl der Unfälle, bei denen eine Drogenbeeinflussung ursächlich war, stieg von 23 auf 35 Verkehrsunfälle an. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass im Gegensatz zu Alkohol die konsumierte Droge noch mehrere Tage, manchmal sogar mehrere Wochen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann und in strafbarer Menge im Körper nachweisbar ist.
Wer sich ans Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt, sollte nur absolut nüchtern fahren. Zum Thema Alkohol und Straßenverkehr hier noch einmal die wichtigsten Fakten: Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt grundsätzlich die 0,0-Promille-Grenze. Für alle anderen kann aber bereits ab 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr sein. So muss man bei einem Unfall oder Ausfallerscheinungen auch bei diesem Wert mit einem entsprechenden Strafverfahren rechnen. Genau wie bei der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille. Hier heißt es dann: Blutentnahme und Führerschein weg - hinzu kommen Punkte in Flensburg und eine teure Geldstrafe. Ab 0,5 Promille begeht man schon eine Ordnungswidrigkeit. Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge.
Restalkohol am nächsten Morgen: Wer nach einer durchgefeierten Nacht nur ein paar Stunden schläft, hat am nächsten Morgen unter Umständen noch Restalkohol im Blut, denn der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Gerät man damit in eine Kontrolle, kann das unangenehme Folgen haben. Im Zweifel sollte man am Morgen das Auto lieber stehen lassen.
Auch Drogen wie Cannabis, Ecstasy und andere illegale Substanzen werden von den Polizistinnen und Polizisten bei Verkehrskontrollen erkannt. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern droht hier neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Um die Unfallzahlen - insbesondere die von Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen - weiter zu reduzieren, wird die osthessische Polizei auch zukünftig die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Auge behalten.
Was ist Roadpol?
Roadpol ist ein Zusammenschluss europäischer Polizeibehörden. Dieses europäische Verkehrspolizei-Netzwerk hat die Aufgabe europaweit nationale Aktionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor zu koordinieren. Das Hauptziel ist die Reduzierung der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten.
Info an die Medienvertreter:
Medienvertreter sind herzlichst dazu eingeladen vorbeizukommen und über die Aktionen zu berichten.
Für eine bessere Planbarkeit und weitere Absprachen hinsichtlich der genauen Kontrollörtlichkeit und -zeit bitten wir um kurze Anmeldung per E-Mail unter: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de oder telefonisch unter 0661/105-1099.
(PB)
Kontakt:
Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda
Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)
Zentrale Erreichbarkeit:
Telefon: 0661 / 105-0