Landeskriminalamt Sachsen – Verdacht der Fortführung einer verbotenen Organisation
Verdacht der Fortführung einer verbotenen Organisation
Verantwortlich: StA Dresden, LKA Sachsen
Stand: 04.05.2022, 15:03 Uhr
Beamte der Soko Rex* durchsuchen Objekte in Falkenstein, Hoyerswerda, Dresden und Borthen
Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln derzeit gegen fünf deutsche Staatsangehörige (zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 44 und 87 Jahren) wegen des Verdachts der Fortführung einer verbotenen Organisation gemäß § 85 StGB.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens führt die Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen seit den frühen Morgenstunden Durchsuchungen an fünf Orten durch. Bei den Durchsuchungsobjekten handelt es sich um die Wohnungen der Beschuldigten und ein Gewerbeobjekt.
Am 19. März 2020 hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Organisation „Geeinte Deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt) rechtskräftig verboten. Die Vereinigung "GdVuSt" richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Zeitgleich zu den heutigen Maßnahmen in Sachsen, werden heute auch in Niedersachsen Exekutivmaßnahmen bei Protagonisten der Organisation durchgeführt.
*Soko Rex: Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamt Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten