Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Polizeipräsidiums Wuppertal und der Steuerfahndung Wuppertal: Durchsuchungen in Solingen
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf, das Polizeipräsidium Wuppertal
und die Steuerfahndung Wuppertal führten am heutigen Mittwoch, 4. Mai
2022, Durchsuchungen in insgesamt 14 Objekten in Solingen,
Leichlingen, Wuppertal und Unna durch. Hintergrund sind Ermittlungen
wegen Geldwäsche und weiterer Delikte im Phänomenbereich der sog.
Clankriminalität. An dem Einsatz sind ca. 100 Beamte von Polizei,
Finanzverwaltung oder Staatsanwaltschaft beteiligt.
Die Ermittlungen gehen zurück auf eine behördliche Strafanzeige aus
dem Jahr 2019. Daraufhin führte die Ermittlungskommission "Klinge"
umfangreiche Ermittlungen durch, die letztlich zu den heute
stattfindenden Durchsuchungen führten.
Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Beschuldigte, allesamt
Angehörige einer Großfamilie.
Es besteht zum jetzigen Zeitpunkt der Verdacht:
- Dass durch kriminelle Geschäfte (u. a. illegales
Wasserpfeifentabakgeschäft) ein Millionenbetrag erlangt wurde und
dieser unter Einbindung von Familienmitgliedern, Bekannten und/oder
verbundenen Unternehmen in den legalen Geldkreislauf überführt und
weitergeleitet wurde (Geldwäsche).
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht insofern der Verdacht, dass
inkriminierte Gelder u. a. in Form von Bareinzahlungen auf die Konten
der Beschuldigten und mit ihnen verbundene Unternehmen erfolgten. Von
dort erfolgte Zahlungen auf weitere Konten, die beispielsweise
fälschlicherweise als Darlehen deklariert wurden. Die Transaktionen
muten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dabei jedenfalls
fragwürdig an.
In anderen Fällen erfolgten Zahlungen im sechsstelligen Bereich aus
der Region des Mittleren Ostens. Diese Gelder wurden dann ohne
nachvollziehbaren Grund auf verschiedene Konten verteilt und wieder
weiterverteilt oder für die Gründung vermeintlicher
Immobiliengesellschaften aufgewandt, wobei zu vermuten ist, dass
entsprechende Immobiliengeschäfte nicht existierten oder nur zur
Verschleierung der tatsächlich kriminell erlangten Gelder erfolgten.
- Dass die Zwangsvollstreckung von Forderungen der öffentlichen Hand
vereitelt wurde. Die Forderungen, die teilweise über viele Jahre
nicht beglichen wurden, belaufen sich dabei auf über 1 Mio. Euro. Die
Beschuldigten sind jedoch gleichzeitig Eigentümer diverser
Immobilien. Entsprechende Mieteinnahmen in nicht unerheblicher Höhe
wurden deshalb gezielt auf Konten anderer Familienmitglieder
umgeleitet, um einen Zugriff durch den Fiskus zu verhindern.
- Dass Immobiliendarlehen durch Einreichung von gefälschten
Unterlagen betrügerisch erlangt wurden.
- Dass Leistungen der NRW-Soforthilfe 2020 (sog. Corona-Soforthilfe)
betrügerisch erlangt wurden.
- Dass im Rahmen der Vermögensauskunft im
Zwangsvollstreckungsverfahren die Existenz von Bankkonten und
Immobilieneigentum verschwiegen wurde (Falsche Versicherung an Eides
statt).
Die Ermittlungen richten sich ferner gegen einen Rechtsanwalt an
dessen Arbeitsplatz ebenfalls eine Durchsuchung stattfand. Er steht
in Verdacht, sich an den Geldwäschetaten beteiligt zu haben, indem er
Konten zur Verfügung stellte, Zahlungen weiterleitete und als
Geschäftsführer von Firmen fungierte.
Eine Gesamtschadenssumme der im Einzelnen vielfältigen und
unterschiedlichen möglicherweise verwirklichten Delikte kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden.
Unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher
Geheimhaltungsvorschriften erfolgt derzeit keine weitere Information.
Zudem könnte die Mitteilung weiterer Einzelheiten zu dem Sachverhalt
das Ermittlungsverfahren erschweren oder gar gefährden. Die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird daher derzeit keine weiteren
Presseauskünfte erteilen.
Vertreter der Pressestelle stehen allerdings grundsätzlich für O-Töne
zur Verfügung. Allerdings werden auch dort keine über die hier
gemachten Angaben hinausgehenden Informationen zur Verfügung gestellt
werden.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Beschuldigten bis zu
ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. Rückfragen bitte an:
Staatsanwalt Kockmann
Pressesprecher für Wirtschaftsstrafsachen
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Telefon: 0211 / 6025 25 29
Mobil: 0172 / 2554677