32-Jähriger bezahlt seine Geldstrafe und erspart sich damit einen Gefängnisaufenthalt

Die Bundespolizei hat letzte Nacht den Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann vollstreckt. Weil er eine offene Geldstrafe bezahlen konnte, ersparte er sich einen Gefängnisaufenthalt von vierzig Tagen. Eine Streife der Bundespolizei hatte in der Nacht gegen 02:30 Uhr im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung an der BAB 30 an der Anschlussstelle Schüttdorf einen mit zwei Personen besetzten PKW kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien der zwei Insassen stellten die Beamten fest, dass der 32-jährige polnische Beifahrer durch die Staatsanwaltschaft Dresden per Haftbefehl gesucht wurde. Aus einer Verurteilung im Jahr 2021 wegen Diebstahl hatte er noch eine Geldstrafe von 800,- Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte der 32-Jährige die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und ersparte sich damit den Aufenthalt im Gefängnis. Darüber hinaus interessierte sich die Justiz in zwei Fällen für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Zwei Staatsanwaltschaften hatten den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de