BPOL NRW: Kindeswohlgefährdung – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am gestrigen Dienstagabend (10. Mai) kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen eine Frau. Das Amtsgericht Braunschweig hatte gegen die 40-Jährige Untersuchungshaft angeordnet. Gegen 18 Uhr wurde die 40-Jährige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad vorstellig und legte ihren serbischen Reisepass vor. Eine Überprüfung ergab, dass die Frau per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Braunschweig hatte Untersuchungshaft wegen Entziehung Minderjähriger angeordnet, da die Frau im Juli 2021 trotz entzogenem Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ihrem Sohn die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben soll. Die Gesuchte wurde festgenommen und anschließend in das Gewahrsam der Polizei Dortmund gebracht. Eine Vorführung bei dem zuständigen Richter erfolgt am heutigen Tage. In ihrer Begleitung war der achtjährige Sohn, welcher von der Polizei Goslar als vermisst gemeldet wurde. Die Bundespolizisten nahmen den Minderjährigen in Gewahrsam und übergaben ihn an das Jugendamt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Deutschen war zuvor dem Landkreis Goslar übertragen worden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.