BPOL NRW: Drogen und 30 Tage JVA – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Gestern Abend (11. Mai) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Recklinghausen einen Mann. Neben einer geringen Menge pflanzlicher Drogen, suchte die Staatsanwaltschaft Münster nach dem 24-Jährigen.
Gegen 22 Uhr trafen die Bundespolizisten am Bahnsteig zu Gleis 1 des Recklinghäuser Hauptbahnhofs auf den 24-Jährigen. Er wies sich gegenüber den Beamten mit einer Krankenkassenkarte aus. Während der Kontrolle vernahmen die Polizisten einen Marihuana-Geruch und fragten den Deutschen, ob er Betäubungsmittel mit sich führe. Daraufhin händigte er den Bundespolizisten eine Plastikdose mit einer geringen Menge Marihuana aus.
Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Münster Haftbefehl gegen den Deutschen erlassen hatte. Der Gesuchte ließ sich widerstandslos festnehmen.
Das Amtsgericht Münster hatte den Deutschen rechtskräftig wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 530 Euro verurteilt. Diese hatte er bisher nicht beglichen.
Der gebürtige Solinger konnte die Ersatzgeldstrafe nicht aufbringen.
Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein und brachten den Verurteilten für die nächsten 30 Tage in eine Justizvollzugseinrichtung.
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