220520-3-pdnms Deklarierung eines Kontrollortes, Eckernförde

Eckernförde/Seit dem Jahr 2021 kommt es in der Innenstadt von Eckernförde zu einer spürbaren Häufung von Straftaten aus den Bereichen Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung bis hin zu Eigentumsdelikten wie Raub durch Jugendliche und Heranwachsende. Auch aus der Bevölkerung kamen entsprechende Hinweise, dass im Bereich des Rewe-Marktes und im Umfeld des Sauersganges und der Gartenstraße offenbar wahllos Menschen angesprochen, angepöbelt und im Einzelfall bedroht werden. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird durch diese strafrechtlichen Delikte teilweise beeinträchtigt. Aufgrund dieser Geschehnisse (siehe OTS-Meldung 220519-1-pdnms) vor dem Rewe-Markt im Sauersgang in Eckernförde sowie als Ergebnis der Lageauswertung, hat die Polizei Eckernförde den Bereich um den Rewe-Markt zu einem besonderen Kontrollort erklärt. Rechtlich wird dieser Bereich als gefährlicher Ort gem. § 181 Landesverwaltungsgesetz bezeichnet. Es heißt nicht, dass dieser Bereich per se gefährlich ist. Das bedeutet vielmehr, dass der Polizei hier besondere Befugnisse zugestanden werden wie z. Bsp.: die zielgerichtete Feststellung der Personalien von Personen, die sich dort aufhalten. Des Weiteren können sowohl die Personen als auch ihre mitgeführten Sachen durchsucht werden. Die Kontrollen können anlassunabhängig durchgeführt werden. Diese Maßnahme gilt bis auf weiteres. Mit freundlichen Grüßen Michael Heinrich Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Neumünster Pressestelle Telefon: 04321-945 2222