Gefahr durch Abflammen von Unkraut: Tipps der Polizei
Gefahr durch Abflammen von Unkraut: Tipps der Polizei
Osthessen. Gerade jetzt - zu Beginn der warmen Sommermonate - grünt und blüht es wieder überall in den Gärten. Aber nicht nur die schöne Pflanzenpracht, sondern auch das bei Grundstückseigentümern ungeliebte Unkraut sucht sich seinen Weg in den Garten und zwischen den Pflastersteinen hindurch.
Um die unerwünschten Pflänzchen los zu werden, greifen viele Menschen zu Abflammgeräten - ein Unterfangen, bei dem mitunter die Feuerwehr ausrücken und die Polizei Ermittlungen aufnehmen muss. So kam es allein in den letzten Wochen in Osthessen vermehrt zu Bränden, die im Zusammenhang mit Unkrautverbrennungsmaßnahmen stehen. Dabei wurden nicht nur Sträucher und Hecken beschädigt, sondern auch ganze Häuser in Mitleidenschaft gezogen und Menschenleben in Gefahr gebracht.
Neben der Schadensregulierung und einer möglichen Zahlung der Einsatzkosten kommt für die Verursacher auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht. So sind in den §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt - diese können von Geldbuße bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe reichen.
Um möglichen Brandgefahren zu begegnen, ist ein richtiger Umgang mit Abflammgeräten erforderlich. Hier die Tipps ihrer Polizei:
- Verzichten Sie bei lang anhaltender Trockenheit sowie bei Wind
auf den Einsatz von Abflammgeräten. Die Gefahr der Ausdehnung
auf ungewünschte Flächen ist zu groß!
- Säubern Sie die Oberflächen vor dem Abflammen von Unrat,
trockenen Blättern und Ästen!
- Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und
andere offene Feuerquellen!
- Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer oder
eine Gießkanne bereit!Dominik Möller,
Pressesprecher
Kontakt:
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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