BPOLI MD: Reisender muss Haftstrafe antreten
Am Sonntag, den 22. Mai 2022 wurde ein 41-Jähriger gegen 19 Uhr im Hauptbahnhof Halle (Saale) durch eine Streife der Bundespolizei einer fahndungsmäßigen Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein behördliches Ersuchen der
aktuellen Meldeadresse des Deutschen gestellt hatte. Des Weiteren fahndete die besagte Staatsanwaltschaft seit dem 5. Mai 2022 per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm: Er wurde bereits im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Nordenham wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Da er unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl, welcher durch die Bundespolizisten vollstreckt wurde. Dementsprechend eröffnete die Streife dem Gesuchten den Haftbefehl, nahm ihn fest und mit zur Dienststelle. Da der Verurteilte den geforderten Betrag von 500 Euro nicht entrichten konnte, wurde dieser durch die Bundespolizei der Justizvollzugsanstalt in Halle zugeführt, wo er voraussichtlich die nächsten Tage verbringen wird. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde hierüber schriftlich informiert.
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