E-Scooter ohne Kennzeichen – Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(jd) Im Rahmen einer Streifenfahrt bemerkten Polizeibeamte am Montag (23.5.) gegen 9.35 Uhr einen E-Scooter, der von einer Frau auf der Berliner Straße gefahren wurde. An dem Scooter war kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Daraufhin hielten die Beamten die Fahrerin, eine 32-jährige Frau aus Rinteln, an. Bei Begutachtung des E-Scooters fiel den Beamten auf, dass dieser eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h aufweist. Eine dafür erforderliche Fahrerlaubnis konnte die Frau nicht aufweisen. Die 32-Jährige muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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