BPOL NRW: Bundespolizei mit Gewaltdelikten konfrontiert
Mit vier Gewalttaten hat sich die Bundespolizei am Himmelfahrtstag (26. Mai) im Münsteraner Hauptbahnhof beschäftigen müssen.
Am Morgen wollte sich eine 53-jährige Münsteranerin den freien Eintritt in die Sanitäranlagen des Hauptbahnhofs verschaffen. Dazu bedrohte sie die Mitarbeiterin mit einer Glasflasche und beleidigte sie. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung und Bedrohung wurde die Frau entlassen, um zwei Stunden später mit dem gleichen Anliegen zurück zur Sanitäranlage zu kommen. Diesmal versuchte sie den Zutritt zu den Toiletten unter Vorhalt eines Taschenmessers zu erzwingen. Durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei wurde das Messer sichergestellt. Mit einem Platzverweis für den Hauptbahnhof und einem weiteren Strafverfahren wegen Bedrohung wurde die Deutsche entlassen.
Um 08.30 Uhr bekamen es die Bundespolizisten mit einem aggressiven 19-Jährigen zu tun. Er schüttete Mitarbeitern der DB-Sicherheit Kaffee entgegen, als die ihn wegen seines Verhaltens aus dem Hauptbahnhof verweisen wollten. Auch gegenüber der Bundespolizei verhielt sich der Deutsche höchst aggressiv, so dass er gefesselt zur Wache gebracht wurde. Dagegen leistet er erheblichen körperlichen Widerstand. Auch in der Gewahrsamszelle leistete der Mann aus Seppenrade Widerstand und bedrohte und beleidigte die eingesetzten Beamten. Der mit 3,35 Promille erheblich alkoholisierte Mann verblieb auf richterliche Anordnung bis zum Abend im Gewahrsam. Ihm wurde darüber hinaus eine Blutprobe entnommen. Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eröffnet.
Kurz vor Mitternacht griff ein 23-Jähriger aus Münster ein Team der DB-Sicherheit an, nachdem diese ihn wegen aggressiver Bettelei aus dem Hauptbahnhof verwiesen hatten. Ein angegriffener DB-Mitarbeiter erlitt dabei eine blutende Wunde am Kopf. Eine anwesende Streife der Bundespolizei brachte den Mann gefesselt zur Wache, wobei er erheblichen körperlichen Widerstand leistete und die Beamten beleidigte. Zum Strafverfahrens wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde von der Deutschen Bahn ein Hausverbot gegen den Deutschen verhängt. Mit abgekühltem Gemüt wurde der Mann wieder entlassen.
In allen vier Fällen kamen die Bodycams der Bundespolizisten zur Dokumentation zum Einsatz.
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