(Bodensee / Göppingen) – Appell zum Beginn der Sportbootsaison – Alkohol am Steuer auch als Bootsführer kein Kavaliersdelikt

Angesichts zweier aufgedeckten Alkoholfahrten im Bereich der Wasserschutzpolizei Konstanz in den letzten zehn Tagen, ist es uns ein wichtiges Anliegen, auf die geltenden Promille-Vorschriften hinzuweisen. Ab 0,8 Promille Alkohol im Blut ist das Führen eines Wasserfahrzeuges auf dem Bodensee verboten. Auch die Nutzung eines patentfreien Bootes oder Wasserfahrzeuges ist kein Freifahrtschein für die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser. Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben. Von großer Bedeutung ist es aus Sicht der Wasserschutzpolizei zudem, für eine gute Seemannschaft zu werben. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar und das Verhalten auf dem Wasser soll so sein, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder behindert werden. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Einsatz Telefon: 07161 / 616-1224 oder -3333 E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de