(UL) Ehingen – Beim Abbiegen Gegenverkehr übersehen / Zwei Leichtverletzte und hoher Sachschaden sind die Bilanz eines Unfalls am Donnerstag in Ehingen.

Gegen 17.30 Uhr war ein 22-Jähriger auf der Bundesstraße 465 von Ehingen-Berg in Richtung Ehingen unterwegs. An der Einmündung zur Rottenacker Straße bog der Citroen-Fahrer nach links ab. Dabei übersah der Autofahrer einen entgegenkommenden Ford. Der fuhr in Richtung Biberach. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Durch den Zusammenstoß erlitt der 52-jährige Fahrer des Ford und die 48-Jährige Beifahrerin leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte die Frau in einen Klinik. Auch der 22-jährige kam vorsorglich ins Krankenhaus. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Da Betriebsstoffe ausliefen, war die Feuerwehr vor Ort. Die Verkehrspolizei aus Laupheim hat die Ermittlungen aufgenommen. Den Sachschaden schätzt sie auf etwa 18.000 Euro. In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. ++++1025685 Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de