Antisemitische Parolen auf einer rechtsextremistischen Demonstration 2018 – Dortmunder Polizeipräsident begrüßt die Urteile des Landgerichts Dortmund gegen angeklagte Neonazis
Lfd. Nr.: 0600
Am heutigen Tag hat das Landgericht Dortmund gegen fünf Rechtsextremisten Urteile zu Geldstrafen wegen Volksverhetzung gesprochen. Das Strafverfahren geht zurück auf zwei Versammlungen von Rechtsextremisten im Dortmunder Westen im September 2018. Dabei wurden antisemitische Parolen skandiert, die Teilnehmer zündeten Pyrotechnik.
Die Dortmunder Polizei hatte damals im Nachgang zu den Versammlungen Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen mehrere bekannte Rechtsextremisten eingeleitet. Neben der skandierten Parole wurde das Gesamtgepräge der Versammlung mit einbezogen, welches auf ein Klima der Angst und Einschüchterung ausgelegt war.
Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange sieht in den heutigen Urteilen eine Bestätigung der konsequenten Linie der Dortmunder Polizei im Kampf gegen den Rechtsextremismus: "Die Urteile des Dortmunder Landgerichts sind ein starkes Signal gegen den Rechtsextremismus und vor allen Dingen gegen menschenverachtenden Antisemitismus auch in unserer Stadt. Natürlich muss die Rechtskraft der Urteile zunächst abgewartet werden, aber die strafrechtlichen Konsequenzen für die angeklagten Extremisten begrüße ich ausdrücklich. Im Hinblick auf die in Dortmund lebende jüdische Gemeinde zeigen die Urteile, dass der Rechtsstaat wehrhaft ist und bleibt, ganz besonders im Bereich der unerträglichen antisemitischen Hetze. Ich gehe davon aus, dass diese Urteile ihre Wirkung auch über die Grenzen Dortmunds hinaus entfalten werden."
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