Bundespolizei am Hamburg Airport: Nunchaku und verbotenes Pfefferspray führen zu Anzeigen

Am Hamburg Airport machte sich am Sonntagmittag eine 40-jährige Kanadierin auf den Weg nach Amsterdam. Als der aufgegebene Koffer durch die Beamten der Bundespolizei geröntgt wurde, war etwas Verdächtiges erkennbar. Die Besitzerin wurde ausgerufen und der Koffer in ihrem Beisein geöffnet. Zum Vorschein kam ein Nunchaku. Hierbei handelt es sich um eine Waffe mit zwei Griffstücken, die mit einer Schnur oder einer metallenen Kette verbunden sind. Diese ist gemäß Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Das Nunchaku wurde sichergestellt; die Frau erhielt eine Strafanzeige und konnte ihren Flug noch antreten. Wenig später wollte eine 24-jährige französische Staatsangehörige nach Paris fliegen. Sie begab sich zur Luftsicherheitskontrolle und legte ihre Handtasche in die Gepäckwanne. Den Luftsicherheitsassistenten fiel darin ein Pfefferspray auf, das genauer überprüft werden musste. Bei der Nachschau fiel auf, dass das Pfefferspray nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies. Somit handelte es sich auch hier um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde hinzugerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau wollte sich zum Sachverhalt nicht äußern und erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 Euro erhoben. Im Anschluss konnte sie weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de