Schrankenbaum abgerissen – Unfall am Bahnübergang
Einen Sachschaden von rund 2000 Euro hat am Montagnachmittag (30.5.) ein 58-Jähriger aus Gießen beim Überqueren eines Bahnüberganges angerichtet.
Der Mann befuhr mit seinem Kleintransporter im Stadtgebiet der Universitätsstadt den Erdkauter Weg. Als er in die Wilhelmstraße abbiegen wollte, befuhr er den Bahnübergang und übersah dabei offensichtlich das rote Blinklicht am Andreaskreuz.
Beim Befahren der Bahnanlage riss er zudem den sich bereits senkenden Schrankbaum komplett ab.
Verletzt wurde niemand. Für den Bahnverkehr blieb es bei Verspätungen.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Neben einem Bußgeld, können noch zivilrechtliche Forderungen auf den Mann zu kommen.
Hinweise der Bundespolizei
So ist es richtig! Rot heißt Stopp!
Rot an Lichtzeichenanlagen heißt Stopp, ebenso wie geschlossene Voll- oder Halbschranken. Leichtsinn und mangelnde Aufmerksamkeit führen oft zu gefährlichen Situationen.
Wichtige Regeln:
- kein Umfahren von Halbschranken, auch nicht, wenn noch kein Zug
zu sehen ist - bremsbereit und mit mäßiger Geschwindigkeit dem
Bahnübergang nähern - die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken
- gegebenenfalls Radio leise stellen - anhalten, wenn sich ein Zug
nähert sicherstellen, dass man nicht auf dem Übergang zum Halten
kommt, d. h. der Verkehrsraum hinter dem Bahnübergang muss frei sein
und er muss ausreichen Platz bieten.Informationen zum Thema auch auf:
https://www.deutschebahn.com/de/nachhaltigkeit/verantwortung_gesellschaft/unfallpraevention/sicher_drueber-6852876
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
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Klaus Arend
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