Nienburg – Zwei Trunkenheitsfahrten in kurzer Zeit in der Kreisstadt.
(HeT) Am Samstag, den 04.06.2022, gegen 00:40 Uhr, kommt einer Streifenwagenbesatzung des Einsatz- und Streifendienstes der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg in der Lehmwandlung ein Pkw entgegen, an dem lediglich das Standlicht eingeschaltet worden ist. Die Beamten entschließen sich zu einer Kontrolle des Fahrzeugs und der Fahrzeugführerin. Im Rahmen der Kontrolle stellen die kontrollierenden Beamten Atemalkoholgeruch bei der seit heute 50-jährigen Fahrzeugführerin aus Nienburg fest. Der folgende Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 2,09 Promille.
Durch die Beamten wird die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Bestätigt die Untersuchung der Blutprobe den Atemalkoholwert muss die Fahrzeugführerin mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem mehrmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Ergibt das Ergebnis der Blutuntersuchung einen Wert von 1,6 Promille oder mehr wird in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Zur Vorbereitung der Einziehung der Fahrerlaubnis wurde der Führerschein vor Ort beschlagnahmt.
Eine weitere Streifenwagenbesatzung führt ca. 3 Stunden später in Nienburg auf der Verdener Landstraße eine Verkehrskontrolle durch. Hier wird bei einem 41-jährigen Pkw-Führer aus Liebenau eine Atemalkoholkonzentration von 1,03 Promille festgestellt. Auch bei diesem Fahrzeugführer wird zur weiteren Beweisführung die Entnahme einer Blutprobe durch die Beamten angeordnet. Sollte das Ergebnis der Blutuntersuchung unter 1,1 Promille liegen würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, deren Erstverstoß in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro nach sich ziehen würde. Der Betroffene müsste seinen Führerschein in dem Fall für einen Monat abgeben.
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