BPOLI L: Verstoß gegen das 9EUR-Ticket zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich

Gestern Abend wurde die Bundespolizeiinspektion Leipzig um Unterstützung gebeten, da ein Reisender den IC von Dresden nach Leipzig mit dem 9EUR-Ticket nutzte. Bei der Ankunft des Zuges am Leipziger Hauptbahnhof wurde die Person daraufhin von den Beamten kontrolliert. Noch während der Kontrolle nahmen die Polizisten einen starken Geruch von Betäubungsmittel wahr. Wie sich später herausstellte, fanden sie nicht nur Betäubungsmittel bei dem 27-jährigen Tunesier, sondern auch noch Bekleidung mit Warensicherung. Gegen den bereits polizeibekannten Mann wurden Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Bundespolizei weist noch einmal daraufhin, dass ein Benutzen des 9EUR-Tickets im ICE, IC und EC strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr, bei einem Verstoß kann ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Leipzig Constanze Strohm Telefon: 0341/ 99799-105 E-Mail: constanze.strohm@polizei.bund.de