Kontrollen in der Fußgängerzone
Durch das Hochwasser war auch der Innenstadtbereich Euskirchens stark zerstört.
Nach fast einem Jahr sind viele Arbeiten, insbesondere in der Fußgängerzone, abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss.
Einzelne Firmenfahrzeuge nutzen noch berechtigterweise die Fußgängerzone, um ihre Arbeiten dort durchzuführen.
Der Bereich der Fußgängerzone wird nun wieder durch viele Besucher aufgesucht.
Es ist festzustellen, dass sich über die vergangene Zeit viele Radfahrer und auch andere Fahrzeugnutzer (insbesondere E-Scooter) an das Befahren der Fußgängerzone gewöhnt haben.
In Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Euskirchen und der Polizei Euskirchen werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen hinsichtlich des widerrechtlichen Befahrens der Fußgängerzone durchgeführt.
Um etwa ein sicheres und stressfreies Einkaufen oder die Nutzung der Außengastronomie in der Fußgängerzone wieder zu ermöglichen, werden in Zukunft nur zulässige Fahrzeugnutzungen von einem Verwarngeld ausgeschlossen.
Das zu erhebende Verwarngeld beträgt beispielsweise: Parken mit Behinderung oder länger als drei Stunden: 70 Euro; Befahren mit E-Scooter 15 Euro, mit Fahrrad 25 Euro, mit Pkw / Krad 50 Euro und mit einem Kfz über 3,5 Tonnen 100 Euro.
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