BPOL NRW: Drei Festnahmen am Wochenende – Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen unterschiedlicher Flüge am vergangenen Wochenende (17.-19.06.2022).
Zu Beginn stellten die Beamten am Freitagnachmittag einen deutschen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Antalya/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 30-Jährigen gleich dreifach per Haftbefehl gefahndet wurde. Die ersten beiden Haftbefehle wurden im Mai dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen gegen den bereits in den Jahren 2017 und 2018 Verurteilten erlassen. Hiervon verblieb eine Geldstrafe von 540 Euro sowie eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Der dritte Haftbefehl, von Ende Mai dieses Jahres, wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgestellt. Demnach wurde der Mann im Mai dieses Jahres rechtskräftig wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Nach Festnahme und Eröffnung der Haftbefehle durch die Bundespolizei wurde der in Kerken lebende Mann an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Am Samstagmorgen dann wurde, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei, ein 46-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen Ende Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den im September 2020 Verurteilten ausgestellt hatte.
Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte von dem in Gladbeck lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.
Zuletzt wurde am darauffolgenden Sonntagnachmittag eine 39-jährige deutsche Staatsangehörige zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Split/Kroatien bei den Beamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Hamm im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die im September 2021 Verurteilte verfügt hatte.
Doch auch die in Hamm lebende Frau konnte ihre Reise fortführen, da sie die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 120 Tagen abwenden konnte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.