Rüpelhaftes Verhalten führt zu mehreren Straftaten
(He.)
Am gestrigen Abend gegen 20:30 Uhr hat in Rodenberg an der Straße, Tor, eine männliche Person aus einem Kanister eine bisher unbekannte Flüssigkeit auf ein privates Grundstück gegossen. Die Person wird daraufhin von den Eigentümern angesprochen was er dort mache, die männliche Person beleidigte die Eigentümer (56 und 60 Jahre) des Grundstücks. Der Vorfall wird durch einen zufällig vor Ort anwesenden Polizeibeamten bemerkt. Der Polizeibeamte hielt sich dort in seiner Freizeit auf. Der Polizeibeamte sprach den Täter an und teilte ihm mit, dass er Polizeibeamter sei, die männliche Person setzte sich in einen PKW und wollte davonfahren. Der Polizeibeamte musste dem fahrenden PKW ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Die Polizei Bad Nenndorf konnte den Verursacher ergreifen und die Personalien feststellen. Der 34-jährige Täter muss sich jetzt wegen Nötigung, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten, da bei den Ermittlungen festgestellt wurde, dass er keinen Führerschein besitzt. Eine weitere Strafanzeige wurde gegen die Halterin des vom Täter benutzten Fahrzeugs geschrieben, da sie geduldet hat, dass der Täter ohne Führerschein den PKW fährt.
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