Steine auf Gleise bei Bad Sooden-Allendorf gelegt

Bislang unbekannte Täter haben gestern Nachmittag (22.6.) nahe Bad Sooden-Allendorf Steine auf die Gleise gelegt. Die Steine wurden über mehrere Meter auf die Schienenstränge platziert. Eine Cantusbahn, die von Eschwege in Richtung Göttingen unterwegs war, überfuhr die Steine. Der Triebfahrzeugführer meldete anschließend, dass sich das Fahrverhalten des Zuges verändert hätte. Glücklicherweise kam es zu keiner Entgleisung Eine andere Cantusbahn, die aus entgegengesetzter Richtung kam, wurde über den Vorfall umgehend informiert. Der Triebfahrzeugführer konnte die Steine rechtzeitig sehen und anhalten. Der Sachverhalt wurde der Bundespolizeiinspektion Kassel gemeldet. Aufgrund der räumlichen Nähe wurde parallel die Polizeistation Eschwege über den Vorfall informiert, die mit einer Streife umgehend den Bereich nach verdächtigen Personen absuchte - ohne Erfolg. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Hinweise erbeten: Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden. Sicherheitshinweise der Bundespolizei: Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kassel Heerstr. 5 34119 Kassel Pressesprecher Ibrahim Aras Telefon: 0561/81616 - 1010 E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de