Beamte entdecken bei Kontrolle einer Sattelzugmaschine zahlreiche Verstöße – und treffen auf Uneinsichtigkeit
Lfd. Nr.: 0690
Bei der Kontrolle einer Sattelzugmaschine auf der A 44 am Montag (20. Juni) haben Beamte des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei den richtigen Riecher bewiesen. Denn sie stellten zahlreiche Verstöße fest - bei den Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie bei der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Fahrer und Unternehmen? Die waren offenbar mehr als uneinsichtig.
Gegen 14 Uhr hatten die Beamten den 28-jährigen Mann aus Polen mit seinem Fahrzeug auf der Rast- und Tankanlage "Am Haarstrang" angehalten und kontrolliert. Dabei stellten sie fest, dass der Mann teils durchgehende Lenkzeiten von fast 27 Stunden absolviert hatte - und Pausen von maximal knapp drei Stunden... An mehreren Tagen hatte er die Sattelzugmaschine ohne Fahrerkarte geführt.
Doch damit nicht genug. Auch um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs war es nicht ganz optimal bestellt. Die Beamten erkannten zudem noch, dass die rechte hintere Radabdeckung fehlte. Diese ist beim Betrieb der Sattelzugmaschine ohne Auflieger jedoch vorgeschrieben, um Beschädigungen nachfolgender Fahrzeuge durch aufgewirbelte Steine zu verhindern.
Dem 28-Jährigen wurde bis zur Entrichtung einer vierstelligen Sicherheitsleistung durch ihn und den Fahrzeughalter noch vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Weil der Lkw zudem nicht verkehrssicher war, legten die Beamten eine Sicherungskette zur Durchsetzung der Untersagung der Weiterfahrt an.
Die Geschichte endet hier mitnichten. Als die Sicherheitsleistung am nächsten Morgen erbracht war, wollten die Beamten gegen 7 Uhr die Sicherheitskette lösen. Dabei stellten sie fest, dass das Schloss beschädigt worden war und auch die Parkfläche unter dem Lkw. Offenbar hatte es mehrere Versuche gegeben die Kette zu lösen - unter anderem durch extreme Lenkbewegungen. Es folgte eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Sachbeschädigung gegen den 28-Jährigen. Dieser sicherte aber vor Ort zu, den Mangel der fehlenden Radabdeckung zu beheben.
Mancher wird sich denken können, was nun folgt. Denn es gab ein Wiedersehen mit Fahrer und Fahrzeug. Auf der A 44 kurz vor dem Autobahnkreuz Unna-Ost stellten die Beamten die Sattelzugmaschine gegen 9.30 Uhr erneut fest. Und das weiterhin mit fehlender Radabdeckung. Also noch einmal alles von vorn: Sicherheitsleistung. Sicherungskette. Der Halter des Fahrzeugs zeigte sich verständnislos: Man hatte doch schließlich bezahlt. Da könne man doch an diesem Tag fahren, wie man wolle...
Nicht ganz. Denn nun wurde die Sicherungskette erst wieder gelöst, als nicht nur "bezahlt" war, sondern auch eine Radabdeckung organisiert und montiert.
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