Autobahnpolizei fährt zur Hilfeleistung und stellt etliche Rechtsverstöße fest
BAB 7 - (jpm) Nach einem Hinweis überprüften Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim gestern Morgen (30.06.2022) zwei Männer, die mit einem Motorrad auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover liegengeblieben sind. Dabei registrierten die Einsatzkräfte mehrere Vergehen.
Gegen 06:30 Uhr ging die Meldung ein, wonach zwei Männer ein Motorrad auf der A 7 zwischen der Anschlussstelle Derneburg/Salzgitter und der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde schieben sollten. Kurze Zeit später bestätigte sich der Sachverhalt. Die Einsatzkräfte trafen auf zwei 35 und 37 Jahre alte Männer aus Krefeld. Bei dem Motorrad handelte es sich um eine rote Honda.
Nach Anforderung eines Abschleppwagens, stellte sich bei einer Überprüfung des Zweirades heraus, dass dieses seit Anfang Mai dieses Jahres außer Betrieb gesetzt war und über keine Haftpflichtversicherung verfügt. Zudem ist der 37-jährige Fahrer und Halter der Maschine nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Da sich bei dem Mann ferner Hinweise auf Drogenkonsum ergaben, führten die Beamten einen entsprechenden Test durch. Dieser fiel positiv auf THC und Amphetamine aus. Eine anschließende Durchsuchung des Mannes und einer Tasche, die er dabeihatte, führte zum Auffinden von Betäubungsmitteln, u.a. eine Tüte mit Marihuana und ein Döschen mit vermutlich Amphetaminen. Die Substanzen wurden sichergestellt.
Im Rahmen der Kontrolle brach der 35-jährige Begleiter zusammen und war nicht mehr ansprechbar. Die Beamten forderten umgehend einen Rettungswagen und ein Notarztfahrzeug für ihn an. Neben dem Mann lag ein Röhrchen mit einer zunächst unbekannten Substanz, die er sich zuvor scheinbar unbemerkt verabreicht haben könnte. Der Mann wurde einem Krankenhaus zugeführt. Er soll sich nach vorliegenden Informationen auf dem Weg der Besserung befinden. Das zur Rede stehende Röhrchen wurde sichergestellt. Bei einem späteren Test reagierte die Restsubstanz darin positiv auf Kokain.
Der 37-jährige wurde nach der Entnahme einer Blutprobe entlassen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Ferner kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss auf den Mann zu.
Gegen den 35-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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